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800 Watt Balkonkraftwerk erlaubt: Empfehlung der Bundesnetzagentur
Gemäß der EU-Verordnung 2016/631, auf die auch die Bundesnetzagentur verweist, werden vergleichsweise kleine Energieerzeuger wie Balkonkraftwerke als nicht systemrelevant eingestuft, sofern ihre maximale Leistung unter 800 Watt liegt.